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   FG München, 24.09.2010 - 8 K 2633/08   

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https://dejure.org/2010,14162
FG München, 24.09.2010 - 8 K 2633/08 (https://dejure.org/2010,14162)
FG München, Entscheidung vom 24.09.2010 - 8 K 2633/08 (https://dejure.org/2010,14162)
FG München, Entscheidung vom 24. September 2010 - 8 K 2633/08 (https://dejure.org/2010,14162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Lohnsteuerpauschalierung für einen Gutschein der anstelle einer Betriebsveranstaltung überlassen wurde

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitige Bewirtungsaufwendungen und dessen Versteuerung gem. § 40 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) mit dem gem. § 38a EStG (in der jeweils für das Streitjahr geltenden Fassung) zu ermittelnden Pauschsteuersatz; Vorteile, welche "für eine Beschäftigung" i.S.d. § 19 Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Lohnsteuerpauschalierung für anstelle der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung überlassenen Verzehr-Gutschein

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Lohnsteuerpauschalierung für anstelle der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung überlassenen Verzehr-Gutschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 138
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 58/04

    Keine Pauschalierung der Lohnsteuer gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG für im

    Auszug aus FG München, 24.09.2010 - 8 K 2633/08
    Neben dem Wert der Betriebsveranstaltung als solcher gehören hierzu auch Zuwendungen, die durch das Programm der Veranstaltung bedingt und für Betriebsveranstaltungen nicht untypisch sind, nicht aber lediglich "bei Gelegenheit" einer Betriebsveranstaltung gewährte Vorteile (BFH-Urteile vom 07. Februar 1997 VI R 3/96, BFHE 182, 559, BStBl II 1997, 365 und vom 07. November 2006 VI R 58/04, BFHE 215, 249, BStBl II 2007, 128).

    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Arbeitgeber in derartigen Fällen kaum die Möglichkeit hat, die von ihm zur Betriebsveranstaltung eingeladenen Arbeitnehmer im Wege des Lohnsteuerabzugs mit der auf die Betriebsveranstaltung entfallenden Lohnsteuer zu belasten (BFH-Urteile vom 07. Februar 1997 VI R 3/96, BFHE 182, 559, BStBl II 1997, 365 und vom 07. November 2006 VI R 58/04, BFHE 215, 249, BStBl II 2007, 128).

  • BFH, 07.02.1997 - VI R 3/96

    Kein fester Pauschsteuersatz für anläßlich einer Betriebsveranstaltung

    Auszug aus FG München, 24.09.2010 - 8 K 2633/08
    Neben dem Wert der Betriebsveranstaltung als solcher gehören hierzu auch Zuwendungen, die durch das Programm der Veranstaltung bedingt und für Betriebsveranstaltungen nicht untypisch sind, nicht aber lediglich "bei Gelegenheit" einer Betriebsveranstaltung gewährte Vorteile (BFH-Urteile vom 07. Februar 1997 VI R 3/96, BFHE 182, 559, BStBl II 1997, 365 und vom 07. November 2006 VI R 58/04, BFHE 215, 249, BStBl II 2007, 128).

    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Arbeitgeber in derartigen Fällen kaum die Möglichkeit hat, die von ihm zur Betriebsveranstaltung eingeladenen Arbeitnehmer im Wege des Lohnsteuerabzugs mit der auf die Betriebsveranstaltung entfallenden Lohnsteuer zu belasten (BFH-Urteile vom 07. Februar 1997 VI R 3/96, BFHE 182, 559, BStBl II 1997, 365 und vom 07. November 2006 VI R 58/04, BFHE 215, 249, BStBl II 2007, 128).

  • BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07

    Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und

    Auszug aus FG München, 24.09.2010 - 8 K 2633/08
    Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter, bei denen die Teilnahme grundsätzlich allen Betriebsangehörigen offensteht (BFH-Urteil vom 30. April 2009 VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).
  • FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1298/09

    Freigrenze von 110,00 EUR bei Firmenjubiläum

    Es ist bei Firmen jeder Größenordnung nicht unüblich, dass ein langwährendes Bestehen gefeiert wird, wenn sich die Firmengründung jährt (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 68/00, BStBl II 2006, 440, mit Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 28.1.2003 VI R 48/99, BStBl II 2003, 724; Finanzgericht -FG- Münster Urteil vom 24.9.2010 8 K 2633/08, juris: 100-Jahres-Feier; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort "Betriebsveranstaltungen" Rz. 3 und 9; Drenseck in Schmidt, Kommentar zum EStG § 19 Rz. 50 "Betriebsveranstaltung").
  • BFH, 14.03.2011 - VI R 81/10

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision: Eingangsstempel - Widerlegung

    Das Finanzgericht München entschied im Verfahren 8 K 2633/08 am 24. September 2010 vorab durch Zwischenurteil und ließ die Revision zu.
  • FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1294/09

    Betriebsveranstaltung zum Firmenjubiläum

    Es ist bei Firmen jeder Größenordnung nicht unüblich, dass ein langwährendes Bestehen gefeiert wird, wenn sich die Firmengründung jährt (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 68/00, BStBl II 2006, 440, mit Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 28.1.2003 VI R 48/99, BStBl II 2003, 724; Finanzgericht -FG- Münster Urteil vom 24.9.2010 8 K 2633/08, juris: 100-Jahres-Feier; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort "Betriebsveranstaltungen" Rz. 3 und 9; Drenseck in Schmidt, Kommentar zum EStG § 19 Rz. 50 "Betriebsveranstaltung").
  • FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1295/09

    Freigrenze von 110,00 EUR bei Firmenjubiläum

    Es ist bei Firmen jeder Größenordnung nicht unüblich, dass ein langwährendes Bestehen gefeiert wird, wenn sich die Firmengründung jährt (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 68/00, BStBl II 2006, 440, mit Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 28.1.2003 VI R 48/99, BStBl II 2003, 724; Finanzgericht -FG- Münster Urteil vom 24.9.2010 8 K 2633/08, juris: 100-Jahres-Feier; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort "Betriebsveranstaltungen" Rz. 3 und 9; Drenseck in Schmidt, Kommentar zum EStG § 19 Rz. 50 "Betriebsveranstaltung").
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